Lebensmittel Gesetz
Das Gesetz für die Sicherheit der Lebensmittel bezweckt den Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Gefährdungen und Täuschungen. Um dieses zu erreichen, ist das Gesetz für die Sicherung der Lebensmittel erstmalig 1974 im Verbraucherschutzgesetz verankert worden. Ziele zur Sicherheit der Lebensmittel, die im Gesetz festgelegt wurden sind u.a. die Schaffung eines hohen Gesundheitsschutzes, der Schutz der Verbraucherinteressen, die Wahrung und Vielfalt von Nahrungsmitteln.
In diesem Zusammenhang bildet das LFGB ( Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) ein Gesetz, dass den Gesetzgeber, wenn dieses zum Schutz des Verbrauchers beitragt, dazu ermächtigt weitere Bestimmungen zu erlassen.
Zusätzlich wird im Gesetz zur Sicherheit der Lebensmittel (§§ 5 /§ 6/ § 11 LFGB- Gesetz) weiterhin eine gesundheitsschädliche Herstellung und Behandlung verboten.
Das Gesetz zur Sicherung der Lebensmittel enthält u.a auch Verbote zum Schutz vor Täuschung. Insbesondere verboten ist es, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung aufzuführen, oder Lebensmittel mit irreführenden Darstellungen zu werben.
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