Lebensmittel Kennzeichnungsverordnung
Die Kennzeichnungsverordnung regelt alle Bestimmungen für die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die in den Fertigpackungen als Endprodukt auf dem Markt zum Erwerb bereitgestellt werden. Im Rahmen der Kennzeichnungsverordnung stehen Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, soweit sie Lebensmittel zum Verbrauch innerhalb ihrer Betriebsstätte beziehen, gleich (§ 1 Abs.(1)LMKV).
Der Geltungsbereich der Kennzeichnungsverordnung weitet sich nicht für die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Fertigpackungen aus, die in der Verkaufsstätte zur alsbaldigen Abgabe an den Verbraucher hergestellt und dort jedoch nicht zur Selbstbedienung abgegeben werden.
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