Lebensmittelhygieneverordnung
Die Lebensmittelhygieneverordnung (Verordnung
zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 08. August) ist eine Verordnung die bundesweit die Anforderungen bei der gewerblichen Herstellung, Weiterverarbeitung und den Vertrieb von Lebensmitteln regelt. Die Lebensmittelhygieneverordnung regelt im Weiteren die Bestimmungen für die Einhaltung hygienisch einwandfreier Bedingungen.
Nach der Lebensmittelhygieneverordnung (§ 3 LMHV) dürfen Lebensmittel nur in der richtigen Weise hergestellt werden, so dass sie für den Endverbraucher einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind.
In der Lebensmittelverordnung definiert der Gesetzgeber die „nachteilige Beeinflussung“ als „…jede ekelerregende und sonstige Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln.“
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