Lebensmittelrecht
Das Lebensmittelrecht legt die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts in der EG- Verordnung 178/2002 vom 28.02.2002 fest. Dabei gilt im Lebensmittelrecht eine grundsätzliche Wettbewerbfreiheit, sofern die Unternehmen sich im weiteren Sinne an die gesetzlichen Bestimmungen halten.
Das Lebensmittelrecht definiert im Weiteren drei Grenzen im Bereich der Lebensmittelsicherheit, dem Schutz vor Irreführung und des Transparenzgebotes, insbesondere für die Rückverfolgung der Öffentlichkeit.
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