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Lebensmittelrecht

Das Lebensmittelrecht legt die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts in der EG- Verordnung 178/2002 vom 28.02.2002 fest. Dabei gilt im Lebensmittelrecht eine grundsätzliche Wettbewerbfreiheit, sofern die Unternehmen sich im weiteren Sinne an die gesetzlichen Bestimmungen halten.

Das Lebensmittelrecht definiert im Weiteren drei Grenzen im Bereich der Lebensmittelsicherheit, dem Schutz vor Irreführung und des Transparenzgebotes, insbesondere für die Rückverfolgung der Öffentlichkeit.
Durch unsere Veranstaltungsreihen: Lebensmittelrecht und Krisenmanagement bieten wir als QRPS Management Consulting den Unternehmern die Möglichkeit zur Weiterbildung und Vertiefung ihres Wissens.

Zusätzlich bieten wir Schulungen zum Thema Lebensmittelrecht, in der Sie mehr in unserem Forumerfahren können. Für mehr Information treten Sie mit uns in Kontakt.





 
     
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